In Österreich gibt es etwa 500.000 Menschen, die ihre Angehörigen pflegen. Der Pflegebedarf entsteht dabei meist plötzlich und unvorbereitet. Neben der außergewöhnlichen emotionalen Belastung spielt daher auch die finanzielle eine große Rolle. Schließlich ist je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit mitunter sogar geschultes Personal für die Intensivpflege erforderlich. Wie aber kann man Pflegegeld beantragen? Und worauf muss man dabei achten?
Feststellung der Pflegebedürftigkeit
In Österreich erfolgt die Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Gegensatz zu Deutschland nicht diagnose-, sondern funktionsbezogen. Das bedeutet, dass für die Höhe des Pflegegeldes die erforderlichen Betreuungs- und Hilfsmaßnahmen zugrunde gelegt werden. Die Entscheidung über die Einstufung wird auf Grundlage eines ärztlichen Sachverständigengutachtens getroffen, wobei bei Bedarf externe Personen (Pflegedienste) hinzugezogen werden. Anschließend wird der Entscheid per Bescheid mitgeteilt und rückwirkend ab dem Monat der Antragsstellung ausbezahlt. Sollten Pflegegeldbezieher mit der Einstufung nicht einverstanden sein, gibt es die Möglichkeit bei Gericht dagegen zu klagen.
Beantragung von Pflegegeld
Das Thema Pflegegeld ist im österreichischen Pflegegeldgesetz geregelt. Ein Pflegebedarf im Sinne dieses Gesetzes liegt dann vor, wenn sowohl bei Betreuungsmaßnahmen als auch bei sogenannten Hilfsverrichtungen Unterstützung benötigt wird.
- Betreuungsmaßnahmen: Diese finden im persönlichen Bereich statt. Dazu zählen Essen, Waschen, Körperpflege, An- und Auskleiden, Verrichtung der Notdurft, etc.
- Hilfsverrichtungen: Diese finden im sachlichen Bereich statt. Dazu zählt die Besorgung von Nahrungsmitteln und Medikamenten oder die Reinigung und Beheizung der Wohnung.
Die Beantragung des Pflegegeldes kann entweder selbst oder durch Familienmitglieder bzw. Angehörige erfolgen. Berufstätige Menschen können die Unterstützung bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragen. Pensionierte Menschen stellen den Antrag beim zuständigen Versicherungsträger, der die Pension ausbezahlt.
Höhe des Pflegegeldes
Je nach Ausmaß des (zeitlichen) Bedarfes an Betreuungsmaßnahmen und Hilfsverrichtungen ist die monatliche Höhe des Pflegegeldes in sieben Stufen geregelt:
- Mehr als 60 Stunden: € 154,29
- Mehr als 85 Stunden: € 284,30
- Mehr als 120 Stunden: € 442,90
- Mehr als 160 Stunden: € 664,30
- Mehr als 180 Stunden bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand: € 902,30
- Mehr als 180 Stunden bei dauernder Anwesenheit einer pflegenden Person: € 1.260,00
- Mehr als 180 Stunden wenn keine zielgerichteten Bewegungen der Extremitäten möglich sind: € 1.655,80
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Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es sehr schwer ist das Pflegegeld zu bekommen. Meine Mutter hatte 3 Schlaganfälle, musst dann bei uns einziehen (weil sie nicht mehr allein zurecht kam). Ich war ständig gefragt und wollte aus diesem Grund die Pflegestufe II haben. Nach der Begutachtung bekam sie die Pflegestufe I entzogen. Die Begründung: es würde weniger Zeit benötigt und sie kann selbst essen. Das war zum Schreien. Ich musste sie in ein Pflegeheim geben und dort bekam sie die Pflegestufe I wieder anerkannt. Warum wird die häusliche Pflege nicht einem Pflegeheim gleichgestellt? Zu Hause hat man nur eine Person zur Pflege im Heim kommen 6-7 Menschen auf einen Pfleger.