Da und dort ein kleiner Fleck in der Wohnung, einer größer, einer kleiner. Kaum einer denkt dabei sofort an Asthma und Allergien. Erst wenn die Flecken sich blau, rot oder schwarz zu verfärben beginnen, beginnt Schimmel das eigene Auge zu stören. Dass die Flecken da schon richtig gefährlich für die Gesundheit sein können ist aber nicht allen bewusst. Wir liefern Tipps, was man gegen Schimmel sinnvoll tun kann und wie das Thema mietrechtlich gesehen wird.
Im Spätsommer sind besonders viele (Schimmel)pilzsporen in der Außenluft, die unvermeidlich auch in den eigenen vier Wänden landen. Damit tatsächlich ein Befall eintritt, benötigen die Sporen Feuchtigkeit. Deswegen ist das Badezimmer stärker gefährdet als andere Räumlichkeiten. Sichtbarer Schimmel hat zu Beginn teilweise eine weiße Farbe und ist daher schwer auszumachen. Ein wichtiger Hinweis für etwaigen Schimmelbefall ist ein modriger Geruch in der Luft. Zudem wird die Luft oft als trocken interpretiert. Wer dann die Luft zusätzlich befeuchtet, fördert aber das Schimmelwachstum.
Schädliche Schimmelarten führen dann zu Reizungen der Atemwege, Schleimhäute und dem vermehrten Auftreten von Atemwegserkrankungen und Allergien.
3 Tipps zur Schimmelvermeidung
Um gesundheitliche Belastungen im eigenen Haus durch Schimmelbefall so gering wie möglich zu halten, sollten folgene Ratschläge befolgt werden:
- Lüften, lüften, lüften – gerade nach der ausgiebigen Dusche oder dem Zubereiten des Abendessens. In der Küche sollte zudem der Dunstabzug beim Kochen eingeschaltet sein.
- Gerade in der kalten Jahreszeit sollte regelmäßig die Luftfeuchtigkeit kontrolliert werden. Einfach Hygrometer im Handel besorgen – die relative Luftfeuchtigkeit sollte um die 50% liegen.
- Wenn morgens Fenster kondensieren sollte das Wasser weggewischt werden, um die Luftfeuchtigkeit niedrig zu halten.
Schimmel und deine Rechte als Mieter
Sobald ein Schimmelbefall bemerkt wird, muss in Österreich erstmal der Vermieter davon in Kenntnis gesetzt werden. Ansonsten kann ein Mieter im schlimmsten Fall sogar schadenersatzpflichtig werden. Liegt ein „ernster Schaden des Hauses“ vor, etwa wenn der Schimmel das Mauerwerk bereits durchdrungen hat, muss vom Vermieter die Beseitigung des Schimmels (auf dessen Kosten) veranlasst werden. Wenn die Ursache für den Schimmel klar nicht bei einem selbst liegt, kann eine Mietzinsminderung bis zur Schadensbehebung geltend gemacht werden.