Wir haben dieses Jahr die Grillsaison auf einer Reise durch Australien schon früher eröffnet. Hier steht beinahe neben jeder Parkbank ein BBQ. Da freut sich der Gaumen und wir wollen diese gemütliche und gesunde Art zu Kochen auch zurück im heimischen Österreich genießen. Aber wie sieht es dabei rechtlich aus? Darf am Balkon unserer Mietwohnung – noch dazu mitten in der Stadt – ein saftiges Steak gegrillt werden? Damit die Freude an der Grillerei lange währt, gibt’s ein paar rechtliche Tipps – und natürlich eine Anleitung für die gesunde Brutzelei.
Egal wo auf der Weltkugel man sich befindet: Kaum steigen die Temperaturen wird der Griller aus der Garage geholt. Mariniertes, saftiges Fleisch, Gemüse mit herrlichen Röstaromen, dazu Knoblauchbrot und Salat: Gegrilltes Essen ist einfach lecker und gesund – wenn es richtig zubereitet wird.
Ist Grillen wirklich gesund?
Grillen ist krebserregend – schwarze, verkohlte Stellen besonders. Ach ja und der Rauch vom Grill, der sowieso. Weiß eigentlich jeder, aber stimmt das auch? Ist Grillen nicht eigentlich eine gesunde Zubereitungsform?
Eines vorneweg: Ja, Grillen kann nicht nur lecker sondern auch richtig gesund sein.
Vordergründig hängt das natürlich davon ab, was auf dem Griller landet. Fettes Fleisch oder aufgetaute Würste gehen gar nicht. Mageres Fleisch, Fisch in der Alufolie oder – unschwer zu erraten – Gemüse schon eher.
Die zweite wesentliche Komponente ist die Zubereitungsart. Wenn Steak mit Fettrand am Kohlegrill vor sich hinbrutzelt und ebendieses Fett in die Glut tropft, gibt das ordentlich Rauch. Und der ist so giftig, dass du statt ein Kilo Fleisch zu essen auch 600 Zigaretten rauchen kannst. Besser ist es da natürlich eine Tropfschale zu verwenden, dann kann das gar nicht erst passieren.
Außerdem wäre da noch die Grilltemperatur. Außen verkohlt, innen roh – das gibt es nur, wenn der Grill zu heiß und die Kohle nicht richtig durchgeglüht war (sofern ein Kohlegrill zum Einsatz kommt). Aus diesem Grund kommt es vor allem auf das richtige Timing und auf ein Stückchen Geduld an.
5 Tipps für gesünderes Grillen
- Rauchen verboten: Wenn’s raucht, ist’s giftig. So einfach ist das. Eine Alufolie zwischen Hitzequelle und Grillgut verhindert, dass sich überhaupt Rauch festsetzen kann. Stattdessen kann auch eine Tropfschale verwendet werden. Nachdem der Großteil der verwendeten Griller mit Holzkohle funktioniert, sollte diese vollständig (!) durchgeglüht sein bevor Essbares auf dem Rost landet. Das dauert bis zu 60 Minuten, lohnt sich aber.
- Explosive Grillanzünder meiden: Ja, Benzin brennt. So gut, dass beim Anzünden eine bis zu drei Meter hohe Stichflamme entsteht und jährlich ziemlich viele Grillmeister verletzt. Spiritus ist eine ähnlich schlechte Idee. Lieber biologisch abbaubare Anzünder aus dem Supermarkt verwenden, die entsprechend als unbedenklich gekennzeichnet sind.
- Die richtige Marinade: Die Kohle ist vollständig durchgeglüht, kaum Rauch vorhanden. Der richtige Grillanzünder wurde auch verwendet. Kaum landet das Grillgut auf dem Rost steigen aber trotzdem bläuliche Schwaden auf. Könnte am falschen Öl liegen. Nicht jedes Öl ist zum Marinieren (und Erhitzen) geeignet. Maiskeimöl raucht besonders stark, Butter ist auch nicht richtig geeignet. Lieber Öle verwenden, die besonders hohe Hitze aushalten (z.B. Erdnussöl).
- Gesunde Gasgriller: Holzkohle-Fans hören das nicht gerne aber durch die nicht vorhandene Rauchentwicklung sind Gasgriller aus gesundheitlicher Sicht zu bevorzugen.
- Die richtige Reinigung: Alles aufgegessen? Dann unbedingt den Griller ordentlich reinigen. Ansonsten gibt’s beim nächsten Grillvergnügen den anfänglich so erfolgreich vermiedenen, giftigen Rauch.
Rechtlich richtig Grillen
Der Duft ist unverkennbar, der Rauch aus dem Erdgeschoss leider auch. Der Lieblingsnachbar lässt die Kohle glühen und bringt dich mit seinem Rauch zur Weißglut. Balkonidylle adé. Darf der das eigentlich? Das österreichische Mietrecht regelt, was beim Grillvergnügen in der Mietwohnung erlaubt ist und was nicht:
- Häufig wird die Verwendung von BBQs im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt. Gibt’s dort keine expliziten Äußerungen greift das österreichische Mietrecht.
- Sofern eine Mietwohnung über einen Garten verfügt, darf dort laut Mietrecht „fachmännisch richtig“ gegrillt werden. Allerdings sollte dafür auch tatsächlich ein Griller verwendet werden. Die offene Feuerstelle ist nämlich tabu.
- Auf der Terrasse oder am Balkon darf grundsätzlich auch gegrillt werden, solange andere Hausbewohner dadurch nicht beeinträchtig werden. Wenn also schwarzer Rauch aufsteigt und die Fenster beim Nachbarn rußig werden, kann man wohl von einer Beeinträchtigung sprechen. §364 im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) hat dazu auch etwas zu sagen: Es ist laut ABGB unzulässig auf den Nachbargrund direkt oder indirekt einzuwirken (und Rauch ist indirekte Einwirkung). Allerdings müssen sie dazu (siehe nächster Punkt) das ortsübliche Maß überschreiten.
- Grillen muss ortsüblich sein – wenn im Haus oder im Hof nie jemand grillt, dann ist es auch nicht erlaubt.
- Konsequenzen: Wer sich nicht an die Regeln hält oder wiederholt dagegen verstößt kann vom Vermieter gekündigt werden.
Alles klar? Dann steht der gesundheitlich und rechtlich unbedenklichen Grillsaison nichts mehr im Wege. Wohl bekommt’s!
Wie ist das bei einem Smoker eigentlich? Das Fett kann ja nicht auf die Glut tropfen. Aber das Fleisch wird ja „geräuchert“. Macht der Rauch etwas aus, oder kommt es auf das Holz an?
Hallo ,
Das ist ein echt super Blog-Beitrag . Vielen Dank .
Eure
Yasmin
Hallo,
ein schöner Beitrag, was man auch nicht gerade grillen sollte sind Lebensmittel mit Nitritpökelsalz, zumindest nicht wenn man gesund grillen will 🙂
LG
Marco